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Duell oder Krieg?

Was dürfen öffentlich-rechtliche Sender im Web? Im Streit um die Online-Expansion verkeilen sich ARD und "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Über einen Kommentar beschwerte sich der ARD-Vorsitzende bei Frank Schirrmacher. Nun hat der "FAZ"-Herausgeber nach SPIEGEL-Informationen geantwortet - in scharfer Form. [...]

"Der Inhalt Ihres Schreibens hat mich nicht überrascht, weil es ja bereits einen Tag, bevor ich es erhielt, auf der Internetstartseite der ARD zu lesen war. Offenbar gehört das zu Ihrem Alltag", schreibt Schirrmacher. "So arbeiten wir allerdings nicht. Beschwerden über Redakteure mit der Absicht der Sanktionierung erreichen in der 'FAZ' auch dann nicht ihren Zweck, wenn sie über offene Briefe oder Rundfunkräte verbreitet werden."

Auslöser des Streits ist ein Gutachten von Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Papier hatte im Auftrag der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD die öffentlich-rechtlichen Online-Auftritte untersucht - und den Anstalten einen Freibrief zur Entfaltung im Internet erteilt. Zudem werden journalistische Online-Angebote, auch wenn sie von Zeitungen stammen, grundsätzlich als Rundfunk eingestuft. In letzter Konsequenz bedeutet diese von der ARD verbreitete Rechtsauffassung, dass Zeitungen für ihre Online-Angebote Rundfunklizenzen beantragen müssten [weiter lesen auf spiegel.de]

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